Energiesparförderprogramm
September 2022
Im März beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss mit den Richtlinien des Energiesparförderprogramms. Dieses Programm gibt seit Jahren Anreize zur energetischen Sanierung und damit zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
Aufgrund von langjährigen Erfahrungswerten und neuen Situationen wurden nun die Richtlinien angepasst. Hier ein kurzer Auszug:
Photovoltaik-Anlagen
PV-Anlagen bis zu 15 kWp werden mit 10 % der Anschaffungskosten, maximal 2.500 €, gefördert.
Speichersysteme für PV-Anlagen
Förderung von 10 % der Anschaffungskosten, maximal 1.500 €.
Balkonsolaranlagen/Stecker-Solaranlagen
Förderung mit 100 € je Haushalt.
Nicht oder nicht mehr gefördert werden:
Lastenfahrräder
Rolläden
Wallboxen
Des Weiteren wurde von der angeregt, dass eine doppelte Förderung möglich ist. Das heißt, wenn bei einer Förderung durch ein anderes Institut (z.B. KfW oder BAKA) der Förderbetrag niedriger ist als der gemeindliche, gleicht die Gemeinde die Differenz aus.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm gibt es auf der Internetseite der Gemeinde.
Nachdem für das Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 50.000 € eingestellt wurden und diese bereits im März ausgeschöpft waren, befasste sich der Ausschuss in seiner Mai-Sitzung nochmal mit weiteren Haushaltsmitteln. Dort wurden nochmal 50.000 € zur Verfügung gestellt.
Leider wurden bereits wieder alle Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung abgerufen, so dass derzeit von der Gemeinde keine weiteren Anträge angenommen werden. Der Gemeinderat behandelt eine weitere Aufstockung der Mittel in seiner September-Sitzung!