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Friedhofsgebühren steigen enorm ...

Juli 2021

... so lautete die Überschrift des Münchner Merkurs am 26. Juli 2021 zu den beschlossenen Erhöhungen der Friedhofsgebühren. Seit dem 01. September werden alle entstehenden Kosten für eine Beisetzung, zu neu kalkulierten Kosten komplett an die Hinterbliebenen verrechnet. Ausgenommen ist lediglich die Nutzung der Aussegnungshalle, die mit 300 € durch die Gemeinde gedeckelt wird.

Bis dato wurden Subventionen in diesem Bereich durch die politische Mehrheit unterstützt. In der jetzigen Abstimmung hat sich nur die GPP für eine Fortführung dieser Praxis ausgesprochen.

In Deutschland war bisher jeder gezwungen einen Sarg bzw. eine Urne, und somit ein Grab zu nutzen (von Ausnahmen wie Seebestattung abgesehen). Also gab es keine Möglichkeit diese Kosten zu umgehen. Auch wenn die Sargpflicht in Bayern seit diesem Jahr aufgehoben ist, ist anzunehmen, dass die überwiegende Mehrheit an dieser Art der Bestattung festhalten wird. Der Mehrheit bleibt also nichts anderes übrig als die dadurch entstehenden Kosten zu akzeptieren.

Nur die GPP war im Gemeinderat der Meinung, dass hier eine teilweise Subvention durch die Kommune erfolgen sollte. Immerhin subventionieren wir auch andere Bereiche, z.B. gerade bei den Kindergartengebühren in erheblichem Maß. Warum – so fragen uns viele ältere Mitbürger – werden junge Familien unterstützt, wohingegen man die alten Menschen beim Sterben den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Bestattungsunternehmen überlässt.

Es ist in der Tat ein schwieriges Thema entscheiden zu müssen, was Sterben kosten darf. Die GPP steht jedenfalls zu ihrer Grundeinstellung, Gebührenerhöhungen für unsere Bürger kritisch zu hinterfragen bzw. abzulehnen.

Was daran, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, ist in diesem Fall bitte Polemik?


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