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Keine Leinenpflicht für Hunde in Putzbrunn

Mai 2024

Bereits im März 2023 beschäftigte sich der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss (HPFA) mit der Verordnung über das frei Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden. Damals beantragte ein Mitglied der CSU-Fraktion den Leinenzwang für große Hunde (Schulterhöhe 50 cm und mehr) auf einen räumlichen Geltungsbereich festzulegen und damit zu vertagen. Dies wurde mit 5:2 Stimmen angenommen. Ein Antrag der FWG-Fraktion große Hunde von der Leinenpflicht auszunehmen wurde damals mit 2:5 Stimmen abgelehnt. Lediglich die Vertreter der FWG und GPP sprachen sich dafür aus.

Der Tagesordnungspunkt führte, vor allem bei Hundebesitzern, zu viel Aufregung in der Gemeinde wegen der ungleichen Behandlung von kleinen und großen Hunden.

Am 23. April 2024 kam der selbe, nun überarbeitete, Tagesordnungspunkt wieder vorberatend in der HPFA-Sitzung zur Sprache. Dieses Mal genauen Ortsplänen, wo große Hunde und Kampfhunde angeleint werden müssen. Die GPP stellte wieder den Antrag große Hunde aus dem Regelungszweck der Verordnung herauszunehmen, was das Gremium mit 2:4 Stimmen ablehnte. Des Weiteren beantragte ein Fraktionsmitglied der CSU, dass freilaufende Hunde jederzeit kontrolliert werden müssen (2:4 abgelehnt) und dass die Leine maximal 2,10 für große Hunde und Kampfhunde lang sein darf (3:3 abgelehnt).

In der Gemeinderatssitzung am 30. April 2024 wurde schließlich final über die Verordnung diskutiert. Und diese Sitzung beinhaltete einige überraschende Abstimmungsergebnisse zu dieser Verordnung. Zu allererst stellten ein GPP-Gemeinderat und ein CSU-Gemeinderat gemeinsam den Antrag große Hunde aus dem Regelwerk zu nehmen. Dieser Antrag wurde mit 12:6 Stimmen angenommen. Dann beantragte ein Robert Böck von der GPP, dass die Leinenlänge für Kampfhunde maximal 2,10 m betragen darf. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Für Putzbrunn bedeutet das nun, dass es, ausgenommen für Kampfhunde, keine Anleinpflicht gibt. Kampfhunde müssen im kompletten Gemeindegebiet an der Leine geführt werden. Wir bitten jedoch alle Hundebesitzer ihre Hunde dort anzuleinen, wo Bedarf besteht, damit auch Fußgänger ohne Angst unsere Gemeindewege benutzen können.


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