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Neue Stellplatzsatzung für Gewerbebetriebe

Mai 2024

Zugegeben, die Stellplatzsatzung der Gemeinde Putzbrunn ist eine der strengsten im Landkreis. Will heißen, dass man für Neubauten sehr viele Stellplätze errichten muss.

Jetzt lag eine Anfrage für ein Ärztehaus vor mit einer Nutzfläche von 2000 qm. Dies hätte bedeutet, dass der Bauherr für diesen Neubau 133 Stellplätze und dazu 33 Besucherparkplätze, also insgesamt 166 Stellplätze errichten müsste. Dies brachte die Gemeindeverwaltung auf den Plan die Stellplatzsatzung für Gewerbebetriebe zu lockern.

In der Bauausschusssitzung vom 09. April 2024 stellte die Verwaltung schließlich ihre Vorschläge vor:

  1. Für Büro- und Verwaltungsräume soll 1 Stellplatz je 35 qm Nutzfläche (vorher 1 Stellplatz je 25 qm Nutzfläche zzgl. 25 % Besucherstellplätze) ohne Besucherstellplätze gefordert werden.
  2. Für Räume mit erheblichen Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs-, Beratungsräume, Arztpraxen und dgl.) soll 1 Stellplatz je 35 qm Nutzfläche und davon mind. 50 % Besucherstellplätze (vorher 1 Stellplatz je 15 qm Nutzfläche zzgl. 25 % Besucherstellplätze) gefordert werden.
  3. Für Läden, Waren- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren, Verbrauchermärkte, Lebensmittelmärkte und dgl. soll 1 Stellplatz je 25 qm Verkaufsfläche und davon mind. 50 % Besucherstellplätze (1 Stellplatz je 20 qm Verkaufsfläche) gefordert werden.

Alle drei Vorschläge wurden einstimmig beschlossen und so wären die neuen Regelungen für Gewerbebetriebe rechtmäßig gewesen, hätte nicht eine kleine Gruppe von Gemeinderäten den Tagesordnungspunkt nochmal im Gemeinderat zur Nachberatung beantragt.

Die Fraktion der GPP rechnete sich nochmal die geforderten neuen Stellplätze durch und kam zu dem Ergebnis, dass dies z.B. bei dem Projekt Ärztehaus eine Reduzierung von 66 % der Stellplätze bedeutet, nämlich nur noch 57 Stellplätze für Beschäftigte und Besucher. Dies ist bei den zu erwartenden Patientenzahlen und bei den prognostizierten Beschäftigten eindeutig zu wenig. So stellte die GPP bei der Nachbehandlung des Punktes in der Gemeinderatssitzung am 30. April 2024 nachstehende Anträge:

  1. Für Büro- und Verwaltungsräume 1 Stellplatz je 30 qm Nutzfläche und davon mindestens 20 % für Besucher ausweisen.
    Antrag wurde mit 10:8 Stimmen angenommen.
  2. Für Räume mit erheblichen Besucherverkehr 1 Stellplatz je 25 qm Nutzfläche und davon mindestens 70 % für Besucher ausweisen.
    Antrag wurde mit 11:7 Stimmen angenommen.
  3. Für Läden, Waren- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren, Verbrauchermärkte, Lebensmittelmärkte und dgl. 1 Stellplatz je 25 qm Verkaufsfläche und davon mind. 75 % für Besucher ausweisen.
    Antrag wurde mit 10:8 Stimmen angenommen.

Dies hat nun zur Folge, dass für das angedachte Ärztehaus 80 Stellplätze erbracht werden müssen und davon 556 als Besucherstellplätze ausgewiesen werden müssen.

Die GPP ist der Meinung, dass wir hier einen guten Kompromiss für den Bauwerber als auch für unsere Putzbrunner Bürgerinnen und Bürger geschaffen habe.


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