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Photovoltaik-Freiflächenanlagen

September 2022

Zwei Anträge zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen brachten den Stein ins Rollen, im Flächennutzungsplan Flächen für diese regenerative Energiegewinnung auszuweisen. Bereits im Putzbrunner Ortsleitbild, unserem örtlichen Entwicklungskonzept bis zum Jahr 2030, abrufbar auf www.putzbrunn.de, wurde eine Leitlinie erstellt, die besagt, dass bis 2030 unser Energieverbrauch um mindestens 40 % reduziert werden soll. Der verbleibende Energieanteil soll dann mindestens zur Hälfte mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. 2020 lag der Energieverbrauch in der Gemeinde bei ca. 30 Mio. kWh. Davon wurden ca. 7 % aus regenerativen Energien gedeckt. Dies geschah hauptsächlich mit Photovoltaikanlagen auf Dachflächen. Die meisten davon befinden sich auf öffentlichen Gebäuden, wie dem Rathaus oder der Grundschule sowie auf den Gebäuden im Gewerbegebiet Ost. Durch die Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen will man nun einen Schritt näher an das Energieziel kommen.

Um das oben genannte Ziel zu erreichen, beträgt der theoretische Energiebedarf fast 24 ha. Basierend auf diesen Zahlen beauftragte der Gemeinderat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ein Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Putzbrunner Gemeindegebiet zu erstellen. In diesem Konzept wurden dann Flächen in drei Kategorien eingeteilt:

Besonders geeignete Flächen: Sind Flächen, auf denen keine Restriktionen liegen; sie bedürfen keiner gesonderten Alternativenprüfung. Die besonders geeigneten Flächen entlang der Autobahn sind EEG förderfähig.

Bedingt geeignete Flächen: Sind Flächen, auf denen weiche Ausschlusskriterien, wie der Regionale Grünzug, Landschaftliche Vorbehaltsgebiete, Wasserschutzgebiete etc., vorhanden sind. Auf diesen Flächen müsste im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Belange eine Entscheidung getroffen werden.

Ausschlussflächen: Sind Flächen, auf denen harte Ausschlusskriterien, wie Biotope, Waldflächen, Siedlungsflächen, vorhanden sind. Hier ist keine Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen möglich.

Der Gemeinderat beschloss dann in der Februar-Sitzung, welche der besonders geeigneten und bedingt geeigneten Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Zudem wurde noch über Flächen entschieden, welche von Privateigentümern ins Spiel gebracht wurden sowie über Flächen die im Gemeinderat beantragt wurden. Alles in allem wurden schließlich ca. 18,8 ha Flächen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgewiesen.

In unten stehender Grafik sehen Sie über welche Flächen in der Gemeinderatssitzung abgestimmt wurde sowie die Abstimmungsergebnisse. Die grünen Flächen werden ausgewiesen und die rötlichen Flächen wurden abgelehnt.

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